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Wie viel Düngen ist erlaubt?

Landratsamt informiert über Richtlinien

(la) Das Esslinger Landratsamt informiert Landwirte über Sperrzeiten bei der Ausbringung von Düngemitteln.

Die Sperrzeit zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt mit mehr als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse – hierzu zählen beispielsweise Gülle, Jauche, Klärschlamm, Geflügelkot, Sekundärrohstoffdünger und ...

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