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Wasser für den Garten

Brunnen und Motorpumpen müssen genehmigt werden

(la) Wegen der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen leiden die Gärten unter der Trockenheit. Der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Esslingen, Benjamin Heemeier, weist aus diesem Anlass darauf hin, dass für die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder von Grundwasser mittels einer Pumpe die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich ist.

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