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Vermieter und Teppichböden
Mieterbund Esslingen-Göppingen informiert über Rechte der Mieter
(pm) Wurde eine Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der nach einigen Jahren Mietzeit stark abgewohnt und verschlissen, muss der Vermieter den Teppich nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ersetzen.
Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt ...