NECKARTENZLINGEN. Bisher war die Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer eine sehr einfache: Erhoben wurde die Steuer nach der Stückzahl der Spielautomaten. So sah das unter anderem auch die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neckartenzlingen vor. Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Diese Erhebung sei rechtswidrig, da sie gegen den im Grundgesetz ...