Dr. Wolfgang Bone, Lenningen-Gutenberg. Zum Leserbrief Grabenkämpfe vom 29. Juli. Der Brief von Herrn Epple kann so nicht stehen bleiben, denn hier irrt Herr Epple. Erstens: Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Sie besagt unter anderem, dass Autofahrer die Fahrstraße zu benutzen haben und Radfahrer den Radweg, sofern vorhanden, andernfalls droht ...