Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der vom Kreistag des Landkreises Esslingen am 14. Dezember 2017 beschlossenen Haushaltssatzung samt Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs bestätigt. Die zuständige Aufsichtsbehörde attestiert eine ausbalancierte Haushaltsführung.
(la) Bei der Beurteilung der Finanzlage kommt das Regierungspräsidium zum Ergebnis, dass es dem ...