GROSSBETTLINGEN (za). Nach der derzeit geltenden Abwassersatzung der Gemeinde müssen Gebühren für Abwassermengen entrichtet werden, die über sogenannte Nichttrinkwasseranlagen, also Regenwasserzisternen mit Anschluss an die Toilettenspülung oder Waschmaschine, der Kläranlage zugeführt werden. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, geeignete Messeinrichtungen anzubringen und zu unterhalten. Für ...