(pm) Wollen Mieter oder Vermieter das unbefristete Mietverhältnis beenden und kündigen, gelten unterschiedliche Regelungen. Mieter können ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter dagegen müssen sich auf einen Kündigungsgrund berufen können. Nach dem Gesetz kommt eine Kündigung nur in Betracht bei Vertragsverletzungen des Mieters, bei Eigenbedarf oder wenn der Vermieter durch die Fortsetzung ...