NÜRTINGEN (vhas).
"Kindererziehung wird künftig im Beitragsrecht der Pflegeversicherung berücksichtigt. Eltern zahlen ab dem nächsten Jahr auch weiterhin den gleichen Beitragssatz, wogegen sich der Beitragssatz kinderloser Bürger um 0,25 Prozentpunkte erhöht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2001 in einem Urteil die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gefordert. Diese Forderung setzt ...