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Prozess zu Messerstichen am Aileswasensee: Es ist kein Mordversuch mehr
Messerstiche am See: Staatsanwältin beantragt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.
NECKARTAILFINGEN/TÜBINGEN. Die fünf Messerstiche eines 20-Jährigen gegen einen 19-Jährigen an einem Neckartailfinger Badesee waren nach Meinung der Staatsanwältin kein Mordversuch, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Dafür forderte die Anklägerin am Mittwoch vor dem Landgericht Tübingen gegen den 20-Jährigen eine ...