GROSSBETTLINGEN. Der Mann, der in Großbettlingen seine Ehefrau mit einer Axt bedrohte, sie beleidigte und einmal am Hals würgte, handelte im Zustand eines paranoiden Wahns. Das Stuttgarter Landgericht wies den 50-Jährigen jetzt wegen Schuldunfähigkeit in die Psychiatrie ein, setzte diese Anordnung aber zur Bewährung aus, um dem Mann eine ambulant psychiatrische Behandlung in Freiheit zu ...