Nürtingen

Wie organisiert der Landtag den Personalwechsel nach einer Wahl?

Nach der Landtagswahl beginnt das große Umräumen in den Parlamentsbüros. Wie läuft das genau ab und was ist bei dieser Wahl besonders?

Bisher besteht der Landtag in Baden-Württemberg aus 154 Abgeordneten und fünf Fraktionen. Foto: Adobe Stock/Tobias Arhelger

NÜRTINGEN. Schon jetzt steht fest: Von den 154 Abgeordneten des aktuellen Landtags werden 46 nicht erneut kandidieren – und damit aus dem Parlament ausscheiden. Unter ihnen ist auch ein besonders prominenter Abgang: Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der dem Landtag insgesamt 46 Jahre angehörte. In der letzten regulären Plenarsitzung Anfang Februar wurde der Landesvater zusammen mit den anderen Abgeordneten verabschiedet. Wie viele Politiker nach der Wahl tatsächlich ihre Umzugskartons packen müssen, entscheiden die Bürger mit ihrer Wahlentscheidung am 8. März. Doch wie genau läuft eigentlich der Auszug aus den Parlamentsgebäuden ab?

Willi Reiners, Pressesprecher des Landtags, erklärt auf Nachfrage: „Die Landtagsverwaltung stellt den Abgeordneten möblierte Räume zur Verfügung. Das Inventar verbleibt beim Ausscheiden der Abgeordneten in den Büros und wird weiterverwendet. Persönliche Unterlagen und private Gegenstände werden selbstverständlich mitgenommen.“

Praktisch bedeutet das: Alle Räume müssen spätestens bis Ende der Wahlperiode am 30. April geräumt werden, inklusive Schlüsselübergabe. Neue Abgeordnete können ihre Büros frühestens zum Beginn der neuen Wahlperiode am 1. Mai beziehen. So sorgt der Landtag dafür, dass der Übergang zwischen alten und neuen Mandatsträgern reibungslos verläuft.

Und was, wenn eine neue Fraktion einzieht?

Aktuellen Umfragen zufolge stehen die Chancen gut, dass Die Linke erstmals in ihrer baden-württembergischen Geschichte in Fraktionsstärke in den Landtag einziehen wird. Auch hier stellt sich die Frage, wie der Landtag organisatorisch damit umgehen wird. Das letzte Mal, dass eine neue Partei den Sprung ins Landesparlament schaffte, war 2016 mit der Alternative für Deutschland.

Die Raumbelegung in den vom Landtag genutzten Gebäuden richtet sich immer nach dem Wahlergebnis. Auf dessen Grundlage wird die Landtagsverwaltung nach der Wahl gemeinsam mit dem Amt Stuttgart des Landesbetriebs Vermögen und Bau einen Belegungsvorschlag erarbeiten. Anschließend stimmen sich die Fraktionen über diesen Vorschlag ab. Sobald feststeht, welche Fraktion welches Gebäude oder welchen Gebäudebereich bezieht, übernehmen die Fraktionen selbst die konkrete Planung der Raumaufteilung. Die Feinplanung wird dann der Landtagsverwaltung übermittelt, die in einem letzten Schritt die Umzüge organisiert und durchführt.

Neues Wahlrecht sorgt für zusätzliche Brisanz

Vor allem in Hinblick auf das neue Wahlrecht in Baden-Württemberg erhält die Frage nach den Räumlichkeiten zusätzliche Brisanz. Mit der Einführung des Zwei-Stimmen-Systems könnte die Zahl der Abgeordneten deutlich steigen. Aktuell zählt der Landtag 154 Mitglieder, also bereits 34 mehr als die gesetzliche Mindestgröße. Prognosen zufolge könnten es nach der Wahl sogar bis zu 220 Abgeordnete werden. Auf die Landtagsverwaltung wartet also viel Arbeit.

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