Über Gebühr
Neulich flatterte einem Internet-Dienst eine Abmahnung auf den Tisch: 5100 Euro hätte dieser zu zahlen, wenn auf seinen Seiten noch einmal die (landläufig) üblichen Bezeichnungen (auszugsweise) GEZ-Gebühr, GEZ-Fahnder oder GEZ-Antwortbogen auftauchten. Zu verwenden seien stattdessen (in der Reihenfolge) gesetzliche Rundfunkgebühren, Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen ...