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Täter muss mit "lebenslänglich" rechnen

Täter muss mit „lebenslänglich“ rechnen

Kneipenmord in der Bahnhofstraße: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Nürtinger Todesschützen Anklage erhoben

NÜRTINGEN/STUTTGART (pm). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den 52 Jahre alten Mann, der am 17. Mai dieses Jahres in einer Nürtinger Gaststätte auf Personen geschossen hatte, Anklage unter anderem wegen Mordes beim Landgericht ...

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