NTZ+ Nürtingen
So kontrolliert die Stadt Nürtingen Ausgangssperre und Maskenpflicht
Die Ausgangssperre für nicht gegen Corona immunisierte Personen und FFP2-Maskenpflicht seien nur schwierig zu überprüfen, erläutert der Pressesprecher der Stadt. Schuld seien die vielen Ausnahmen und Personalgründe bei den zuständigen Behörden.
NÜRTINGEN. Seit Anfang der Woche gilt im Landkreis Esslingen und damit auch in Nürtingen erneut eine Ausgangssperre für nicht immunisierte Personen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf sich zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen in der Öffentlichkeit aufhalten. Außerdem gilt seit dem 12. Januar landesweit eine FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene in Innenräumen. Aber werden Verstöße gegen diese Auflagen überhaupt überprüft?
Die Kontrollen unterliegen laut Clint Metzger, Pressesprecher der Stadt Nürtingen, der Ortspolizeibehörde. „Eine flächendeckende Kontrolle ist aber zu den Nachtzeiten schon aus Personalgründen schwierig“, erläutert er. Zudem gebe es zahlreiche Ausnahmen. Eine effektive Überwachung sei daher kaum möglich. Seit Montag, also dem Beginn der Ausgangssperre, sei kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes eingeleitet worden. Anzeigen habe es bisher ebenfalls keine gegeben.
Auch die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht überprüfe die Stadt nicht flächendeckend. Da sie sich auf geschlossene Räume bezieht, seien für die Einhaltung dieser Regelung die Eigentümer oder Inhaber der Räumlichkeiten zuständig, so Metzger weiter. Sollte sich ein Kunde weigern, könne ...
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