(psa) Wer Straftaten begeht, landet heute vor Gericht. Die Juristen urteilen dann über Schuld und Strafe. Das war aber nicht immer so: Im Mittelalter war es in der Regel Privatsache der Opfer, für die Strafverfolgung des Täters zu sorgen. Das sollte sich heute vor 479 Jahren ändern: Der Reichstag in Bamberg verabschiedete die „Constitutio Criminalis Carolina“ (CCC), die peinliche ...