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Messerstiche im Verfolgungswahn

27-Jähriger aus Neckarhausen wird in Psychiatrie eingewiesen – Krankheitsbedingt nicht schuldfähig

NT-NECKARHAUSEN. Der 27-jährige Messerstecher aus Neckarhausen ist für den versuchten Totschlag an einem Zimmergenossen in der Flüchtlingsunterkunft krankheitsbedingt nicht schuldfähig. So entschied gestern am Stuttgarter Landgericht die Schwurgerichtskammer und verfügte, dass der Mann zur Sicherung der Allgemeinheit in eine geschlossene psychiatrische Klinik untergebracht wird. Er leidet an ...

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