Feuerwehr und Gewerbeaufsichtsamt informieren insbesondere zum Umgang mit alten Filmen auf Nitrozellulose-Basis
„Stark oder leicht brennbares Material sollte kühl gelagert werden, möglichst im Keller und in Metall- oder Stahlschränken.“ Von Landratsstellvertreter Matthias Berg stammt diese Mahnung. Er leitet im Landratsamt das Dezernat vier, zu dem auch die Gewerbeaufsicht gehört.
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