NÜRTINGEN. Eine Eigenbewirtschaftung bei Veranstaltungen in Hallen der Stadt Nürtingen soll künftig nur noch Vereinen und Organisationen mit Sitz in Nürtingen erlaubt sein. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Friedrich-Glück-Halle in Oberensingen. Der Nürtinger Gemeinderat änderte diesbezüglich in seiner letzten Sitzung die Benutzungs- und Gebührenordnung für seine Mehrzweckhallen.
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