NT-NECKARHAUSEN/STUTTGART (wic). Die Messerstiche, die ein 20-jähriger syrischer Asylbewerber vor einem Wohnheim in Neckarhausen einem anderen Asylant zufügte, geschahen aus Notwehr. So entschied jetzt die Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts nach langer und umfangreicher Beweisaufnahme. Der 20-Jährige wurde gestern vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.
Fast genau zwei Monate ...