NTZ+ Nürtingen

Nürtinger Bündnis für Asyl erinnert an eine fatale Gesetzesänderung.

In den 90er Jahren wurde das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ausgehöhlt

NÜRTINGEN. Das Nürtinger Bündnis für Asyl, Menschenwürde und Verantwortung möchte am Freitag eine 30 Jahre zurückliegende Entscheidung des Bundestages in Erinnerung rufen. Am 26. Mai 1993 beschloss der Bundestag trotz großer Proteste, das Asylrecht im Grundgesetz massiv einzuschränken. Deshalb findet an diesem Tag eine Demonstration in Berlin gegen die weitere Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland und Europa statt. Das Nürtinger Bündnis schließt sich diesem Aufruf von Pro Asyl und weiteren 50 Organisationen an und fordert menschenwürdige und faire Asylverfahren sowie einen sicheren Flüchtlingsschutz in ganz Europa.

Seit 1993 gibt es das einst nach dem Zweiten Weltkrieg ins Grundgesetz aufgenommene einklagbare Individualrecht von politisch Verfolgten auf Asyl nicht mehr. Denn nun kann sich nicht mehr auf das Asylgesetz berufen, wer über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ einreist und wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt. Damit wurde das „Verursacherprinzip“ geboren: das Land, das die Einreise nach Europa zulässt, ist verantwortlich für das Asylverfahren. Und so wurde der Fluchtweg entscheidendes Kriterium für die Asylgewährung und nicht die Gründe für die Flucht. ...

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