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Bewährung nach Scherenangriff

Seelisch kranke Frau muss nicht in Psychiatrie

NÜRTINGEN. Eine 29-jährige seelisch kranke Frau, die im Zustand eines psychotischen Schubes im Juli vor anderthalb Jahren in einem Nürtinger Seniorenheim eine Pflegerin mit einer Schere angegriffen hatte, muss nicht in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Das Stuttgarter Landgericht ordnete zwar jetzt die Unterbringung der Frau in einer solchen Klinik an, setzte diese Maßnahme aber zur ...

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