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Bewährung für Messerstecher

Kein Tötungsversuch, nur Körperverletzung: Integrierter Flüchtling muss nicht in Gefängnis

Der 22-jährige Mann aus Afghanistan, dem vor dem Stuttgarter Landgericht versuchter Totschlag gegen einen Landsmann in Nürtingen vorgeworfen wurde, ist gestern nur wegen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

STUTTGART/NÜRTINGEN (wic). Sofort nach dem Urteil wurde seine Freilassung aus der Untersuchungshaft veranlasst. Der Tatbestand der ...

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