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Arbeitnehmer müssen aufpassen

Freibeträge für Lohnsteuer müssen auch für das elektronische Verfahren neu beantragt werden

Ab dem 1. Januar ist es so weit: Die Papier-Lohnsteuerkarte wird nach mehr als 85 Jahren durch das elektronische Abrufverfahren „ELStAM“ abgelöst. Das bringt auch Veränderungen für die Steuerzahler mit sich.

NÜRTINGEN (pm). In einer Pressemitteilung des Finanzamts heißt es dazu:

„ELStAM steht für Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale. Für den Umstieg von der Papierform zum elektronischen ...

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