(pm) Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich kein Werbungskostenabzug mehr möglich, darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Anderer Ansicht seien allerdings die Richter des 9. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Sie hielten das Abzugsverbot ...