(pm) Am 31. Dezember verjähren etliche Mieter- und Vermieteransprüche, darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Sie könnten im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des Mieterbunds beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginne am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter ...