(pm) Ausgaben für das Studium lassen sich womöglich später von der Steuer absetzen, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Das heiße für Studenten, Quittungen und Belege zu sammeln, die die Ausgaben für das Studium dokumentieren. Absetzbar seien beispielsweise Ausgaben für Lehrbücher, Schreibmaterial, den Laborkittel oder Kosten für ein privates Repetitorium, ein Praxis- ...