(pm) Studenten können die Ausgaben für ihr Studium in der Einkommensteuererklärung absetzen. Wie der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mitteilt, sei dies besonders wirkungsvoll für Ausgaben, die während eines Zweitstudiums entstehen, denn dann handle es sich um Werbungskosten. Dabei gelte schon das Masterstudium als Zweitstudium.
Zu den steuerlich abzugsfähigen Posten zählten etwa Ausgaben ...