(pm) Der Mieter muss die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen nach Angaben des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen im Voraus zahlen. Nach dem Gesetz werde die Miete mit Beginn der Mietzeit fällig. Das bedeute, sie muss jeweils zu Beginn des Monats gezahlt werden, spätestens am dritten Werktag des Monats. Dagegen könne im Mietvertrag nicht vorgegeben ...
Nürtingen | 06.09.2025 - 05:00
Nach Heller-Übernahme: Das sagt ein Maschinenbau-Professor zur Lage der Branche
Wirtschaft regional: Steffen Ritter leitet an der Reutlinger Hochschule den Studiengang Maschinenbau. Wir sprachen mit ihm über die Branche und darüber, warum es selbst für erfolgreiche Firmen schwer ist, alleine zu überleben.