(pm) Mieter müssen einen stark überhöhten Wasserverbrauch im Abrechnungsjahr nicht zahlen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Der Vermieter dürfe die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses verteilen. Im Zweifel müsse der Vermieter der Abrechnung den Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde ...
Nürtingen | 06.09.2025 - 05:00
Nach Heller-Übernahme: Das sagt ein Maschinenbau-Professor zur Lage der Branche
Wirtschaft regional: Steffen Ritter leitet an der Reutlinger Hochschule den Studiengang Maschinenbau. Wir sprachen mit ihm über die Branche und darüber, warum es selbst für erfolgreiche Firmen schwer ist, alleine zu überleben.