(pm) Das Finanzamt rät Steuerzahlern, jetzt zu prüfen, ob die Voraussetzung für einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2014 besteht. Ansonsten müsse bis ins Jahr 2015 gewartet werden, um sich eventuell zu viel einbehaltene Lohnsteuer mit der Steuererklärung für das Jahr 2014 erstatten zu lassen. Die zu beantragenden Freibeträge sowie alle sonstigen, für die Berechnung der Lohnsteuer ...