(pm) Krankheitskosten sind bei der Steuererklärung nur insoweit abzugsfähig, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Für viele Steuerpflichtige wirkten sie sich nicht steuermindernd aus. Der Bundesfinanzhof habe nun zugunsten der Steuerpflichtigen in einem Urteil die ...