(pm) Wenn Kinder ihre Schulausbildung beenden und eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen, können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben, darauf weist die Göppinger Agentur für Arbeit hin: Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr besteht weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb ...