(pm) Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2011 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Ist die im Jahr 2011 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden demnach 25 ...