(pm) Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkasten oder Schaukel aufstellen, Blumen oder Sträucher pflanzen. Zumindest bei Einfamilienhäusern gelte der Garten immer als mitvermietet, es sei denn, im ...
Nürtingen | 06.09.2025 - 05:00
Nach Heller-Übernahme: Das sagt ein Maschinenbau-Professor zur Lage der Branche
Wirtschaft regional: Steffen Ritter leitet an der Reutlinger Hochschule den Studiengang Maschinenbau. Wir sprachen mit ihm über die Branche und darüber, warum es selbst für erfolgreiche Firmen schwer ist, alleine zu überleben.