(pm) Hauseigentümer können bei unverschuldetem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekommen, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schaffe, seine Immobilie zu vermieten, könne mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Allerdings gilt es, sich zu sputen: Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 müsse ...