(pm) Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe hängt von der Beschäftigungsquote ab.
Ob die ...