Leserbriefe

Zwei-Meter-Regel bitte einhalten

Christian Löwe, Nürtingen. Zum Artikel „Beschwerden über Radfahrer nehmen zu“ vom 28. November. Zunächst einmal vielen Dank für den ausführlichen und ausgewogenen Bericht. Ich mache seit vielen Jahren Wanderungen und Spaziergänge und habe die gesundheitsfördernde Wirkung oft am eigenen Leib bemerkt. Meist auf den Wegen in der näheren Umgebung von Nürtingen, die die Spaziergänger gemeinsam mit in Pkws anfahrenden Jägern und Gütlesbesitzern, mit den Traktoren der Landwirte und den Pferden der Hobbyreiter nutzen. Gelegentlich mache ich kleine Wanderungen auf den wunderschönen Wanderwegen am Albtrauf.

Das Gehen auf unbefestigten Wegen in der Natur ist deutlich erholsamer, Stress reduziert sich, ein tiefgreifender Erholungseffekt ist möglich. Da sich beim Gehen ein natürlicher Ruhezustand einstellt, haben die plötzlichen Fahrradfahrer bei mir schon mehrmals zu starken Schockreaktionen geführt, Herzklopfen, panisches Beiseitespringen, Fußumknicken sind die Folge und das auch wenn die Fahrradfahrer höflich und freundlich sind.

Deshalb mein Vorschlag: respektiert die Zwei-Meter-Regel, die Wanderwege sind für Spaziergänger und Wanderer, und keine anderen Verkehrsteilnehmer. Der aufrechte Gang ist keine von vielen Freizeitmöglichkeiten, sondern unsere natürliche Fortbewegungsweise und das Gehen in der Natur hat nachgewiesenermaßen eine immense positive Wirkung auf unsere Gesundheit. Dass wir die wenigen naturnahen Wanderwege, die es noch gibt, den Fußgängern überlassen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Das Landeswaldgesetz mit der Zwei-Meter-Regel ist deshalb hochaktuell und bedarf meines Erachtens keiner Änderung. Die Initiative zur Anlage von gesonderten Fahrradstrecken im Wald finde ich super! Genauso wie die Gleitschirmflieger ausgewiesene Start- und Landeplätze haben und die Kletterer an dafür vorgesehenen Felsen ihrem Sport nachgehen können, sollte es den Bikern erlaubt werden, sich auf dafür zur Verfügung gestellten Flächen interessante Parcours anzulegen. Die Wanderwege sollten weiterhin nur von Wanderern und nicht zweckentfremdet genutzt werden.

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