Leserbriefe

Zur Impfbürokratie in Deutschland

Arnulf Dümmel, Nürtingen-Zizishausen. Die Mutter hat den Oberschenkelhals gebrochen. Kommt nach acht Wochen Klinik- und Geriatrie-Aufenthalt in der Reha-Klinik nach Hause. Angehörige durften die 92-jährige Frau Corona-bedingt nicht besuchen. Weder in der Klinik, noch in der Reha wurde sie geimpft. Nach langer privater Suche im Internet wurde ein Impftermin für die Mutter gefunden. Die Frau (auf Pflegegrad vier eingestuft) ist nicht mobil, rund um die Uhr muss sie betreut werden.

Sohn und Tochter sind kassenärztlich als Pflegepersonen für die Mutter bestätigt. Der Sohn versucht online über die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 (Paragraf 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität) einen Impftermin (für eine nicht in einer Einrichtung befindliche pflegebedürftige Person) zu bekommen. Dies gelingt ihm durch ständige Recherche nach circa zwei Wochen. Nach ordnungsgemäßer Eingabe der erforderlichen Daten (inklusive Altersangabe) erhielt der 69-jährige Sohn Termine für die Erst- und Zweitimpfung des Impfstoffs Biontech/Pfizer.

Im Impfzentrum erhielt er die Nachricht, dass er nicht geimpft werden könne. Begründet wurde die Aussage damit, dass er älter als 64 Jahre sei. Für Personen zwischen 65 und 80 Jahren sei die Impfberechtigung für AstraZeneca ausgeschlossen. Der Einwand, dass ihm der Impfstoff Biontech/Pfizer zugeordnet sei, wurde schulterzuckend ignoriert. Auch der Vorwurf, dass dies für diese Altersgruppe diskriminierend sei, wurde mit der Begründung abgeschmettert: „Das ist halt deutsche Bürokratie.“

Die Zulassung zur Impfung sei einem Fehler des Antragsprogramms geschuldet. Die Ehefrau des Sohnes sagte beiläufig: „Dann können sie ja mich impfen, ich bin 58 Jahre alt.“ Die unerwartete Antwort: „Das ist kein Problem, das können wir machen, sie müssen allerdings den Impfstoff AstraZeneca akzeptieren.“ Ohne Nachfrage, ob sie ebenfalls zu der berechtigten Gruppe 2 gehört, ohne Impftermin und ohne alle geforderten Unterlagen (sie hatte lediglich ihren Ausweis bei sich), wurde die Schwiegertochter für die Impfung zugelassen. Ihr Mann durfte sie nicht begleiten, obwohl eine Begleitperson zugelassen ist.

Wohlbemerkt. Das ist kein Vorwurf an die Verantwortlichen der Impfzentren. Sie sind sich durchaus bewusst, was sie machen. Sie haben die schwachsinnigen Vorgaben der Politik unter Androhung von Strafen umzusetzen.

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