Ernst Trautmann, Nürtingen. Zum Artikel Die Parteien wollen mehr Geld vom Staat vom 20. August. Im Parteiengesetz heißt es im Paragraphen 1 (1): Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte Aufgabe.
Von Mitbestimmung ist da keine Rede. Mitwirkung ist schwächer als Mitbestimmung. Aber die Partien wollen mitbestimmen. Wenn den Parteien die Mitglieder davonlaufen, liegen also die Ursachen an der Politik der Parteien. Vergleichen wir die Parteien mit einem gewöhnlichen Gewerbetreibenden, der eine Ware verkauft. Liefert er schlechten Service oder trifft er den Geschmack seiner Kunden nicht, bleiben diese aus. Er kann den Gewinnverlust auch nicht im Umlageverfahren geltend machen. Das Finanzierungsgesetz der Parteien muss also Einnahmeverluste durch Änderung der Quote ausgleichen, zu Lasten aller Bürger. Wie sagte doch der Philosoph Kant aus Königsberg in seiner Schrift Zum ewigen Frieden: Alle Politik muss ihr Knie vor der Moral beugen. Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...