Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel Schülerinnen kämpfen für den Rainerwald vom 24. August. Nicht jede Äußerung von Herrn Bürgermeister Krüger von Neckartenzlingen über den Rainerwald ist es wert, widerlegt zu werden. Was soll man zum Beispiel zu der Bemerkung sagen, schon jetzt werde die Waldesruhe durch Spaziergänger gestört? Soll das heißen, dass es dann auf neun Golfbahnen mehr oder weniger auch nicht mehr ankommt? Oder sollen wir Spaziergänger draußen bleiben? Lassen wir das.
Etwas anders ist es mit der Bemerkung Krügers, einem Besitzer müsse gestattet sein, wie er über seinen Besitz verfüge. Wald darf nur mit Genehmigung der Höheren Forstbehörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden, heißt es im Landeswaldgesetz. Dabei sind nicht nur die wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers zu berücksichtigen, sondern auch die Belange der Allgemeinheit, von den Zielen der Raumordnung ganz zu schweigen.
Wirtschaftliche Interessen dürften kaum auf dem Spiel stehen. Baron Thumb von Neuburg kann seinen Wald nach den Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes weiterhin nutzen. Und für die Golfer wären die weiteren neun Spielbahnen ohnehin nur ein Sahnehäubchen, wie Geschäftsführer Spanka vor kurzem erklärte. Ein Sahnehäubchen für 19 Hektar Wald? Niemals!
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...