Professor Dr. Klaus Bichler, Nürtingen. Zum Artikel „Fall EnBW: Untreue-Verdacht auch gegen zwei Ex-Minister“ vom 14. Juli. Wenn Stefan Mappus beim Rückkauf der EnBW-Anteile nachweislich Fehler gemacht hat, dann soll er dafür in einem Gerichtsverfahren zur Verantwortung gezogen werden. Ist hier „vorsätzlich“ ein Fehler gemacht worden? Ein faires, demokratisches Verfahren verlangt aber auch, dass nicht bereits im Vorfeld Vorverurteilungen stattfinden – ob durch Parteifreunde, politische Gegner oder Presse. Das sollte unseren Rechtsstaat eigentlich auszeichnen.
Bei aller Kritik, die gerade gegen Stefan Mappus und etwas allzu pauschal gegen die CDU vorgetragen wird, darf man nicht vergessen: der Rückkauf selbst wurde von allen Seiten befürwortet und war und ist in der Sache ein absolut richtiger und wichtiger Schritt – nicht zuletzt auch, um die Energiewende in Baden-Württemberg wirkungsvoll vorantreiben zu können. Leider scheint das gerade in Vergessenheit zu geraten.
Im Übrigen: die Aufarbeitung der Vorgehensweise beim sogenannten EnBW-Deal sollte nicht von den Themen ablenken, bei denen jetzt Lösungen statt Luftblasen gefordert sind: zum Beispiel der Finanzpolitik, den geplanten massiven Einschnitten in unser bislang hervorragendes Bildungssystem oder auch die nachhaltige Umsetzung der Energiewende in Baden-Württemberg. Vergangenheitsbewältigung muss sein – Zukunftsgestaltung ist unerlässlich. Die Prioritäten sollten wir an dem ausrichten, was für unser schönes Land, unsere Kinder wichtig ist und nicht an dem, was der kurzfristigen parteipolitischen Profilierung dient.
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Machterhalt um jeden Preis
Eugen Schnell, Nürtingen. Zum Artikel „Politiker warnen vor Spionage durch AfD“ vom 23. Oktober.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Heinrichmann, und Jens Spahn, der ...
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Die wahren S21-Verlierer
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart“ vom 25. Oktober.
Jetzt ist es vom Gericht endgültig bestätigt, meldet auch die Zeitung auf Seite 11 am 25. Oktober: „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart 21“. ...