Leserbriefe

Viele Flüchtlinge dürfen nicht arbeiten

Gerhard Mayer, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Der Lokführer aus Syrien“ vom 27. Juli.

Der MdB Mathias Middelberg wird zum Thema „Viele Syrer beziehen staatliche Unterstützungsleistungen“ zitiert. Darin macht er die Aussage, dass zwei Drittel aller erwerbsfähigen Syrer ganz oder teilweise von Hartz IV leben. Ich protestiere ausdrücklich gegen diese Halbwahrheit, durch die in der Öffentlichkeit die Meinung verbreitet wird, Syrer seien ausschließlich gekommen, um sich vom deutschen Staat aushalten zu lassen. Es kann Herrn Middelberg nicht verborgen sein, dass das deutsche Asylgesetz nur ein Ziel hat: Flüchtlinge vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Dazu wurde ein langatmiges Genehmigungsverfahren installiert, bei dem die Arbeitsagentur in vorgetäuschter Fürsorge prüfen muss, ob ein williger Arbeitgeber auch ausreichend bezahlt.

Schon dieses langatmige Genehmigungsverfahren reicht oft aus, dass Arbeitgeber ihr Arbeitsangebot zurückziehen. Das Genehmigungsverfahren wurde dieses Jahr noch schikanöser. Bisher reichte ein einseitiger Antrag, auf dem ein Arbeitgeber Lohn und Arbeitszeit bestätigen musste, aus. Neuerdings umfasst der Antrag vier Seiten, auf denen ein einstellungswilliger Arbeitgeber noch bestätigen muss, dass er keine Steuer- und Sozialabgabenschulden hat. Ich kenne schon den ersten Fall, wo ein Arbeitgeber nicht bereit ist, diesen Antrag auszufüllen und der Flüchtling, ganz im Sinne des Gesetzes, weiter auf Hartz IV angewiesen ist.

Weiter kenne ich einen Flüchtling, dem mit einer fadenscheinigen Begründung fast drei Jahre eine Arbeitsaufnahme verwehrt wurde. Der OB erklärte mir, dass eine Arbeitsgenehmigung eine „Kann-Bestimmung“ ist und kein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgenehmigung besteht. Unter Berücksichtigung der nicht erbrachten Steuer- und Sozialabgaben hat die Weigerung des Ausländeramtes nur in diesem Fall den Steuerzahler an die 20 000 Euro gekostet. Für diese Geldverschwendung wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Nur wird wie von Herrn Middelberg immer wieder darauf verwiesen, wie viele Flüchtlinge (erzwungen vom deutschen Staat) Leistungen beziehen. Die häufigste Frage, die Flüchtlinge an mich gestellt haben, war die: „Wann darf ich arbeiten?“.

Es ist wirklich an der Zeit, dieses archaische Asylgesetz zu reformieren, um dem deutschen Steuerzahler Unsummen unnötiger und von den Flüchtlingen nicht gewollter Leistungen zu ersparen.

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