Leserbriefe

Verschmutzungsrechte

Klaus Seeger, NT-Zizishausen. Zum Artikel Nicht Bad, sondern Staat verteuert Energiepreise vom 25. April. Im Bericht wird erklärt, dass ein guter Teil der Stromkosten auf die Steuergesetzgebung und auf Umlagen zurückzuführen ist. Das EEG hat dabei einen Anteil von 1 Cent/kWh. Interessant wäre, aus meiner Sicht, wie hoch der Preisanteil ist, der auf die CO2-Verschmutzungsrechte zurückzuführen ist. Herr Klaußer hatte dazu berichtet, leider fehlt dieser Teil im Bericht!

Auf jeden Fall kosteten nach Aussage der Energieversorgungsunternehmen diese Verschmutzungsrechte im letzten Jahr Milliardenbeträge, die im Strompreis an den Verbraucher weitergegeben werden mussten. Allerdings, und das wird nobel verschwiegen, entstehen diese Kosten nur kalkulatorisch, da die Verschmutzungsrechte von Staats wegen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Wirkliche Kosten entstehen erst dann, wenn zusätzliche Verschmutzungsrechte über die Leipziger Börse zugekauft werden müssen. Doch das kommt in der Regel nicht vor. Somit konnten diese Preisanteile direkt als Gewinn verbucht werden, was an den Milliardengewinnen der EVUs im vergangenen Jahr abgelesen werden kann. Ähnlich verhält es sich mit den Kraftstoffpreisen. Schuld ist immer die Steuergesetzgebung. Warum aber an der örtlichen Tankstelle der Literpreis für Diesel von einem Tag auf den anderen um 8 Cent/Liter steigt, lässt sich so nicht erklären. Der Rohölpreis stieg im gleichen Zeitraum nur um einen Dollar pro Barrel, entsprechend zirka 0,6 Cent/Liter, und an der Steuergesetzgebung hat sich an diesem Tag nachweislich nichts geändert.

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