Leserbriefe

Unzulässiger Vergleich

Leonhard Lindner, Frickenhausen. Zum Leserbrief Die Pensionslasten vom 18. April. Herrn Sperners Ausführungen bestechen durch einen Mangel an Sachkenntnis des öffentlichen Dienstrechts und sind geprägt von vordergründiger Polemik. Er pauschaliert in unzulässiger Weise, indem er sämtliche Diener des Staates neiderfüllt als bevorzugt betrachtet, ohne, wie in meinem Leserbrief vom 4. April dargelegt, eine den Tatsachen entsprechende notwendige objektive Abgrenzung zwischen den verschiedenen Laufbahnen und Besoldungsgruppen vorzunehmen.

Im Übrigen verschweigt Herr Sperner geflissentlich Vorteile der Rentner gegenüber den Versorgungsempfängern. Weiterhin hat er zu den erheblichen Kürzungen der Pensionen seit 1. April 2007 keinerlei Meinung.

Leider kann an dieser Stelle nicht erschöpfend geantwortet werden. Deshalb nur beispielhaft einige Unterschiede zwischen Renten und Pensionen.

Steuerpflicht: Im Gegensatz zu den Pensionen unterliegen Renten in der Regel nicht der Steuerpflicht. Erhöhungen: Unstrittig aufgrund seriöser Untersuchungen ist, dass die Lohnzuwächse der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft im Vergleich zu den Gehaltserhöhungen der aktiven Beamten im Verlauf vergangener Jahrzehnte um mehr als zehn Prozent höher waren.

Kürzungen: Bei Renten sind solche gesetzlich ausgeschlossen, bei Pensionen dagegen nicht. Krankenversicherung (KV): Rentner in der gesetzlichen KV tragen nur die Hälfte des allgemeinen Beitrags, die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger.

Rentner, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, erhalten zu ihrer Rente als Zusatzleistung einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die KV. Als Arbeitnehmer zahlten spätere Rentner ebenfalls lediglich die Hälfte des Beitrags; die andere Hälfte leistete der Arbeitgeber. Freiwillig in der gesetzlichen KV versicherte Beamte und Pensionäre zahlen zeitlebens den vollen Beitrag. Allein dadurch kann sich eine finanzielle Benachteilung je Beamter in sechsstelliger Höhe ergeben!

Herrn Sperner ist zudem auch entgangen, dass der Gesetzgeber nachhaltig vielfältige Kürzungen bei den Pensionen beschlossen hat, zuletzt durch das Haushaltsstrukturgesetz 2007. So sollte ihm bekannt sein, dass bereits seit Jahren kein 13. Monatsgehalt mehr bezahlt wird, sondern nur noch ein Bruchteil hiervon, woran auch eine Verteilung auf zwölf Monate nichts ändert.

Dann beklagt und verurteilt er zugleich die hohen Pensionslasten als größte Verursacher der Staatsverschuldung; dabei betragen sie derzeit mit drei Milliarden Euro weniger als sechs Prozent der gesamten Haushaltsausgaben des Landes. Deshalb ist es einfach absurd, allein damit das gesamte bankrotte Staatswesen zu begründen.

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