Leserbriefe

Umgangsverweigerung

Norbert Ruhland, Kusterdingen. Stehen in Nürtingen eingespielte männerfeindliche Seilschaften gegen das Wohl meiner Kinder? Eine Mitarbeiterin des sozialen Dienstes stellte in ihrer Stellungnahme fürs Gericht klare Indiskretionen einer Beraterin falsch dar. So wurde aus zwei Beratungsgesprächen meiner Tochter plötzlich eine Behandlung von Jahren. Die Richterin stellte klar, dass der Umgang meiner Tochter mit ihrem Vater Pflicht sei. In einem späteren Gespräch stützte die Dame Verzögerungstaktiken der Mutter. Als Folge daraus sehe ich meine Tochter mehr als ein halbes Jahr nicht! Beim psychologischen Dienst wurde eine Beratung meiner Tochter angeboten, die den Umgang herbeiführen sollte. Drei Monate später wurde dies als Missverständnis dargestellt. Unter der Bedingung, unaufgefordert Informationen aus dieser Maßnahme zu erhalten, stimmte ich der Teilnahme meiner Tochter an einer Gruppenveranstaltung des psychologischen Dienstes zu. Beim Elternabend wurde jedoch Akteneinsicht abgelehnt. Bilder, die meine Tochter dort malte, darf ich nicht sehen.

Meines Erachtens wird im Flyer der psychologischen Beratungsstellen in Esslingen und Nürtingen ein unübersehbares Maß an Männerhass deutlich. Ich will mich nicht beschweren, ungerecht behandelt zu werden, für geschiedene Väter ist das eher der Normalfall und wird klaglos ertragen.

Was mich empört, ist die schädigende Wirkung, die diese konspirative „Bäsleswirtschaft“ auf die Kinder hat. Ich halte es für skandalös, wie diese subtile feminine Gewaltausübung, die bewirkte, dass meine Tochter nun ein halbes Jahr nicht zu mir „wollte“, von den sozialen und psychologischen Diensten in Nürtingen öffentlich gefördert wird!

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