Leserbriefe

Teurer Formfehler beim Bußgeldkatalog

Gerhard Ostertag, Bissingen. Zum Artikel „Rasen wird deutlich teurer“ vom 9. Oktober.

Ursprünglich sollte der neue Bußgeldkatalog noch vor der Bundestagswahl am 26. September in Kraft treten. Genauer gesagt, wieder in Kraft treten.

Dazu ist es aber nicht gekommen. Stattdessen hat der Bundesrat nun am 8. Oktober über die StVO-Novelle entschieden. Wie zu erwarten, haben die Bundesratsmitglieder den neuen Bußgeldern zugestimmt. Damit kann die neue Bußgeldkatalog-Verordnung Anfang November in Kraft treten. Es gelten dann wieder die Bußgelder, die bereits bei der letzten StVO-Novelle im April 2020 beschlossen wurden. Einzig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird es Änderungen geben: Hier drohen deutlich höhere Bußgelder. Dafür ändert sich bei den Fahrverboten für zu schnelles Fahren nichts. Dieser letztes Jahr beschlossene Bußgeldkatalog wurde schon nach drei Monaten im Juli 2020 wieder außer Kraft gesetzt. Grund dafür war ein Formfehler im Gesetzgebungsverfahren. Genauer: „Missachtung des Zitiergebotes“.

Bemerkenswert im Zusammenhang mit der Aussetzung des „neuen“ und Rückkehr zum „alten“ Bußgeldkatalog für eineinhalb Jahre sind die finanziellen Auswirkungen, die sich daraus ergeben. Laut „Bußgeldatlas“ haben die deutschen Bundesländer im Jahr 2014 insgesamt über 860 Millionen Euro aus Buß- und Verwarnungsgeldern eingenommen. Neuere Zahlen lassen sich nicht finden. Die Behörden halten sich bedeckt. Die um 18 Monate verschobene Erhöhung der Bußgelder ergibt Mindereinnahmen von geschätzten 500 Millionen Euro, vermutlich wesentlich mehr. Und das wegen einem „klitzekleinen“ Formfehler.

Um diesen zu berichtigen, bedurfte es eineinhalb Jahre. Eindeutig zu viel!

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