Leserbriefe

Stuttgart?21 und Baurecht

Fritz Doster, Frickenhausen. Zum Leserbrief „Baurecht und Stuttgart 21“ vom 1. Juli. Wenn der Leserbrief von Maike Pfuderer nicht öffentlich wäre, würde ich nicht darauf reagieren. So aber fühle ich mich zu einer Richtigstellung verpflichtet. Ein Herr Främke kolportiert am 27. Juni ein „Baurecht“. Ich kann nur raten, dass er damit kein Baugesetz meint, sondern „das Recht zu bauen“.

Im Baugenehmigungsverfahren gibt es eine Baugenehmigung und dann eine Baufreigabe (Roter Punkt) – und erst damit das Recht, mit dem Bauen zu beginnen. Das „Baurecht“ ist etwas anderes. An dieser Begriffsverwirrung kann ich als erfahrener „Bauigel“ schon die Inkompetenz (Unfähigkeit) erkennen, dieses Projekt kritisch zu erfassen und zu begreifen.

Frau Pfuderer hat eine total falsche Vorstellung, wenn sie im zweiten Absatz behauptet, die Bahn hätte kein Recht zu bauen, denn das hat sie sehr wohl, jetzt nach „ihrem so bezeichneten Baugesetz“ mit den Bauarbeiten zu beginnen. Frau Pfuderer kann man nur raten, mit solchen unsachlichen, wirren und falschen Behauptungen in ihrem gesamten Leserbrief, nicht mittels eines solchen an die Öffentlichkeit zu gehen, und damit noch mehr zur Verunsicherung der unkritischen Leserschaft beizutragen.

Desinformation steht gegen Aufklärung und führt nur zu unsinnigen Gegen-S 21-Demonstrationen. „Stuttgart S 21 jetzt oder K 21 in vielleicht 20 Jahren“ bleibt bestehen und ist in seiner Aussagekraft nicht widerlegbar, wenn man an die Zeit der Planung und Dauer des Baugenehmigungsverfahrens für den veralteten Sackbahnhof K 21 samt Strecke Bad Cannstatt–Plochingen denken würde.

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