Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Gut, dass es Horst Seehofer gibt“ vom 30. Dezember. Das Loblied auf den bayerischen Ministerpräsidenten kann ich natürlich nicht nachvollziehen. Meiner Kenntnis nach ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat und wenn ich dann lese, welche Rechtsfolgen der Bannstrahl „Gefährder“ auslösen kann, spätestens dann kommen mir berechtigte Zweifel ob es wirklich gut ist, dass es Herrn Seehofer an verantwortungsvoller Stelle gibt.
Betrachten wir den Begriff Gefährder aus strafrechtlicher Sicht, so fällt sofort auf, dass Gefährder zu sein alleine kein Delikt darstellt. Seehofers Parteifreund Hans-Peter Friedrich hat als Bundesinnenminister den Begriff Gefährder wie folgt definiert: Gefährder seien „Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten“, was auch einen Anschlag mit einschließe.
Ist nun eine Annahme, dass ein Mensch irgendeine Eigenschaft hat, ein Haftgrund? Wo bleibt die Unschuldsvermutung und der Grundsatz, dass ein Mensch vor einer Verurteilung einer Straftat überführt sein muss? Menschen alleine wegen eines Verdachts einsperren und abschieben geht eben nicht. Hier haben wir Deutschen aus unserer Vergangenheit gelernt! Übrigens hier die Frage, was machen wir mit Gefährdern mit deutscher Staatsangehörigkeit? Wohin sollen denn die abgeschoben werden? Spätestens dann scheitern solche vermeintlich einfachen populistischen Lösungen. Und dann muss schon gefragt werden, ob es wirklich gut ist, Menschen wie Seehofer an verantwortlicher Stelle zu haben. Ich denke spätestens dann ist es gut, wenn wir Frauen wie Katrin Göring-Eckardt, Simone Peter und Renate Künast in politischer Verantwortung haben, die zunächst nachdenken und dann Lösungen anbieten, die auch verfassungskonform sind und unsere Freiheiten nicht unnötig einschränken.
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