Klaus von Sichart, Neckartenzlingen. Zu Berichten zur Rechtschreibung der Nürtinger Zeitung vom 30. und 31. Januar. Ausgerechnet eine Formulierung im Bildungsplan für Grundschulen in Baden-Württemberg führt direkt ins Verderben: „Ausgehend von lautgetreuen Verschriftungen entdecken die Kinder Regelmäßigkeiten . . .“ Lautgetreu höre ich das Wort „Besen“ und „verschrifte“ es lautgetreu als „Besän“. Buchstabengetreu höre und sehe ich das Wort „Besen“ und schreibe mit Hilfe der Augen „Besen“.
Schreiben ist ein optischer Vorgang, und Schüler prägen sich die Wortgestalten über die Augen ein. Schüler, die lautgetreu über das Gehör „Fata“ statt „Vater“, „Ängel“ statt „Engel“ und „Fogäl“ statt Vogel schreiben, prägen sich die falschen Wortgestalten ein und sind daher nach dem Grundgesetz, Artikel 2/2 (Jeder hat ein Recht auf . . . körperliche Unversehrtheit) geschädigt.
Nach den Ergebissen von Hirnforschung und Gestaltpsychologie ist diese Prägung nur schwer zu löschen und damit zu korrigieren. Es bleibt eine jahrelange Unsicherheit. Daraus ergibt sich, dass das Kultusministerium diese schädliche Methode nicht nur verbieten kann, sondern verbieten muss!
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...